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Zum Hof traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkeinhaus aus der Zeit um 1800. Das Fachwerkhaus erhebt sich über einem flachen Werksteinsockel und ist in Ständerbauweise errichtet worden. Die Langriegel, die die Geschosseinteilung bilden, sind an der Traufseite mit einem Zahnschnitt verziert. Im niedrigen Erdgeschoss wird das Gefüge mit geschosshohen Streben ausgesteift, im Obergeschoss und an den Giebelseiten durch Mannfiguren. Der linksseitige Wirtschaftsteil ist in jüngerer Zeit zu Wohnzwecken umgebaut worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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