Kirchstraße 7, Evangelische Kirche, Südansicht
Kirchstraße 7, historisches Foto der Vorgängerkirche
Kirchstraße 7, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Osten
Kirchstraße 7, Evangelische Kirche (x)
Kirchstraße 7, Evangelische Kirche, Nordwestansicht
Kirchstraße 7, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Westen
Kirchstraße 7, Evangelische Kirche, Südansicht
Kirchstraße 7, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Westen
Kirchstraße 7, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Osten
Kirchstraße 7, Evangelische Kirche, Nordwestansicht
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Burgwald
Ernsthausen
  • Kirchstraße 7
  • Bei der Kirche
Evangelische Kirche
Flur: 18
Flurstück: 75/5, 76
Die Kirchengemeinde Ernsthausen war seit dem Mittelalter in die Gemeinde Münchhausen eingepfarrt. Der Pfarrer aus Münchhausen musste alle zwei Wochen in Ernsthausen predigen. Eine erste Abendmahlsfeier in der Ernsthäuser Kirche ist für das Jahr 1640 bezeugt, obwohl ein erster Kirchenbau schon im 15. oder frühen 16. Jahrhundert anzunehmen ist. Diese Vorgängerkirche verfügte über einen massiven Chor und ein Fachwerkschiff, wobei Chor und Schiff zweigeschossig waren und sich über dem Schiff ein drittes Stockwerk als Fruchtboden befand. 1653 erhielt die Kirche neue Emporen, 1676 eine eigene Männerempore, 1699 eine neue Kanzel. Seit dem 18. Jahrhundert mussten immer wieder größere Reparaturen an der Kirche vorgenommen werden, so dass sich die Kirchengemeinde seit 1770 mit dem Gedanken an einen völligen Neubau der Kirche trug. Bis zur Umsetzung dieses Vorhabens ging jedoch noch mehr als ein Jahrhundert ins Land. Erst im Jahre 1911 wurde die alte Kirche endgültig abgerissen und bis 1913 durch einen vollständigen Neubau nach Plänen des Marburger Architekten Pesch ersetzt. Nur wenige Spolien aus der alten Kirche fanden Aufnahme im Neubau, so blieben die 1890 von Peter Dickel aus Treisbach gefertigte Orgel sowie ein Taufstein aus dem Jahre 1645 erhalten. Vier alte Grabsteine wurden an der Außenwand der Kirche aufgestellt. Im Jahre 1965 erhielt die Kirche eine neue Kanzel und im Jahre 1978 einen neuen Turmhelm.Der außen schlichte Saalbau ist im Osten mit einem Dreiachtelschluss versehen, der an der Nordostecke einen quadratischen viergeschossigen Turm mit verschiefertem Glockengeschoss und spitzem, achteckigen Turmhelm umfasst. Belichtet wird das Kirchenschiff über hohe, rundbogige Fenster im Norden und vier ebensolche Fenster an der südlichen Längsseite. Die Westseite mit dem korbbogig überfangenen, aus zwei rundbogigen Türen bestehenden Eingang ist im Obergeschoss mit zwei runden Okuli versehen. Den oberen Abschluss des Gebäudes bildet ein steiles, im Osten abgewalmtes Satteldach über einem verschieferten Giebel im Westen.Der schlichte Innenraum wird durch eine im Norden und Westen umlaufende, auf balusterartig gestalteten, mit beschnitzten Kopfwinkelhölzern ruhenden Empore, mit einer über einem breiten Akanthusfries angebrachten kassettierten Brüstung, gegliedert. Die flache Decke ist über der Empore als Bohlen-Balkendecke und im übrigen Raum als Bretterdecke mit aufgelegten Profilen in Form einer Kassettierung mit ackteckigem Mittelfeld gestaltet, das das letzte Abendmahl darstellt. Den östlichen Abschluss bildet ein von einem rundbogigen Triumphbogen optisch vom Kirchenschiff abgetrennter, leicht erhöhter Chorraum mit einem runden, im Osten als Sechsachtelschluss ausgebildeten Tonnengewölbe mit aufgemalter Kassettierung, in das im Süden eine Stichkappe mit einem, von dichtem Rankenornament umschlossenen Lorbeerkranz einschneidet. Über der einfachen Altarmensa wurde das Gewölbe mit einer mit Lilien besetzten und einer stilisierten Sonnenscheibe versehenen Jacobsmuschel gestaltet.Auf dem auf einem säulenartigen Fuß ruhenden Taufbecken befindet sich folgende Inschrift: „Dissen Dauf Stein hat Johan Nöllen disser Kirchen zum werdem Gedechnüs vereret – 1645“.

Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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