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Großvolumiges, zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus eines Hakenhofes. Das im ausgehenden 19. Jahrhundert errichtete Gebäude erhebt sich über einem flachen Werksteinsockel und zeigt ein dichtes konstruktives Fachwerkgefüge mit steilen geschosshohen Streben und Andreaskreuzen in den Brüstungsfeldern der Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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