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Wohl noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtetes, repräsentatives Fachwerkwohnhaus auf nahezu geschosshohem, heute verkleidetem Sockelgeschoss. Der zur Straße giebelständige, breit gelagerte, zweigeschossige Bau mit hohem Halbwalmdach ist stockwerkweise verzimmert und zeigt größere Überstände des Obergeschosses und des flachen Giebelfeldes. Die breiten Gebälkzonen sind mit Füllhölzern mit Taubandmuster versehen, die Schwellen an der Giebelseite profiliert. Ausgesteift wird das von 1814 bis 1843 als Wohnhaus des Bürgermeisters genutzte Gebäude durch Mannfiguren mit gebogenen Streben an den Eckständern und unterschiedlich langen Fußbändern an den mittleren Bundständern der Giebelseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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