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Im Jahre 1711 als Wohnung des Gutsverwalters errichtetes Fachwerkwohnhaus, das die firstparallele Verlängerung des Hauses Johanniterstraße 7 bildet. Das großvolumige Gebäude erhebt sich über einem fast geschosshohen Bruchsteinsockel, der einen noch aus der Zeit der Johanniterkommende stammenden Gewölbekeller beherbergt und zeigt in den beiden stockwerkweise mit leichtem Überstand verzimmerten Geschossen ein dichtes, zum Teil unregelmäßiges Gefüge, das durch Mannfiguren an den Eck- und Bundständern ausgesteift ist. Mit Volutenschnüren beschnitzte Ständer sowie Tauband geschmückte Füllhölzer zieren das Fachwerk des ehemals wohl mit dem Vorderhaus verbundenen Wohnhauses. Über dem Sturz der Tür befindet sich folgende Inschrift: "C.L.Z.H. (Carl Landgraf zu Hessen) Anno 1711".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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