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Im Laufe des 19. Jahrhunderts entstanden an der alten Landstraße einige wenige "Aussiedlerhöfe", die inzwischen stark umgebaut wurden. Fast unverändert erhalten ist jedoch der lange Jahre auch als Gastwirtschaft an der Landstraße genutzte, in den Jahren 1841 bis 1851 errichtete Hof mit traufständigem, vollständig verschiefertem, sechsachsigen Wohnhaus, das über eine Freitreppe mit jüngerem Windfang erschlossen wird, und giebelständig zur Straße errichteter Scheune. Die zweigeschossige Fachwerkscheune erhebt sich über einem flachen Werksteinsockel und zeigt ein sehr regelmäßiges Fachwerkgefüge, das ohne Überstände stockwerkweise verzimmert und durch teils geschosshohe, teils Dreiviertelstreben ausgesteift ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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