Waldenserstraße 3, alte Schule
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Burgwald
Wiesenfeld
  • Waldenserstraße 3
Alte Schule
Flur: 6
Flurstück: 17/10

Laut einer Inschrift wurde das Gebäude 1810 in Ernsthausen errichtet und 1838 von der Gemeinde Wiesenfeld als Schulhaus erworben und an seinen heutigen Ort transloziert. Das 1886 erweiterte, zweigeschossige Fachwerkhaus wurde bis 1952 als Schule genutzt und ist seit 1972 privat bewohnt. Das stockwerkweise mit leichtem Überstand des Obergeschosses verzimmerte Haus zeigt ein dichtes Fachwerkgefüge stark dimensionierter Hölzer, das im Obergeschoss an den Eck- und Bundständern durch Mannfiguren mit gegenläufigen Fußbändern und teils gebogenen Streben ausgesteift ist. Das schlichtere Erdgeschoss zeigt geringere Querschnitte und steile, geschosshohe Streben. Die Gebälkzone zwischen den Geschossen wird durch Rähm, Schwelle und überkämmte Balkenköpfe gebildet. Am Rähm des Erdgeschosses findet sich folgende Inschrift: "... und habe kommt von Deiner Vatter Hand, es ist Dein Geschenk und Gabe, Seelle, Leib, Guth, Ehr und Stand, habe Dank für Deine Treu. Welche alle morgen neu habe Dank für Deinen Segen, Du dem alles ist gegeben. Lass auch ferner und Güte über mir sein Tag und Nacht, mich auf meinem Weg behüte durch der Engel starke Wacht". Weitere Inschriften an offensichtlich zweitverwendeten Hölzern lauten: "... seine Hausfrau haben Gott vertraut und dieses Haus erbaut im Jahr 1805 ... der Zimmermeister war Johann ..." - "bauen wir auff die Stadt der woll uns ferner geben Glick Fried und das ewige Leben durch Gottes Hilf und Segen ...".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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