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Im Kern als Einhaus errichtetes, im Jahre 1755 aus Todenhausen transloziertes Fachwerkhaus. Das im Laufe des 19. Jahrhunderts mehrfach erweiterte und mit einer über Eck gestellten Fachwerkscheune versehene, zweigeschossige, stockwerkweise verzimmerte und mit geschosshohen Streben ausgesteifte Fachwerkwohnhaus bildet den rückwärtigen Abschluss eines breiten Hofraumes. Der mittlere, älteste Teil wahrt im Obergeschoss noch das ursprüngliche Fachwerk mit breiten Querschnitten und Mannfiguren. Im Erdgeschoss ist noch immer die um 1900 vermauerte ehemalige Toreinfahrt des Einhauses ablesbar. Die gesamte Hofanlage zeigt noch deutlich den Beginn der Aufsiedelung und das stetige Wachsen des Raumbedarfs für Wohnen und Landwirtschaft im Laufe des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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