Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im Gegensatz zu den übrigen im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts von der preußischen Forstverwaltung errichteten Forsthäusern zeigt das Forsthaus in Ernsthausen nicht die Grundstruktur eines Kopfbaus mit angeschlossener eingeschossiger Scheune. Das Forsthaus wurde als eingeschossiges Einhaus aus verputztem Ziegelmauerwerk über einem flachen Bruchsteinsockel erbaut. Den Beginn des mit segmentbogigen Fenstern versehenen Wohnbereiches markiert hier ein risalitartig vorspringendes Querhaus mit verbrettertem Fachwerkgiebel. Den oberen Abschluss des Gebäudes bildet ein flaches Drempelgeschoss aus Fachwerk mit einem an Traufe und Ortgang weit überkragenden Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |