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Außerhalb der Ortslage, Forsthaus (x)
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Burgwald
Ernsthausen
  • Buchseite
Forsthaus
Flur: 19
Flurstück: 1/5

Im Gegensatz zu den übrigen im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts von der preußischen Forstverwaltung errichteten Forsthäusern zeigt das Forsthaus in Ernsthausen nicht die Grundstruktur eines Kopfbaus mit angeschlossener eingeschossiger Scheune. Das Forsthaus wurde als eingeschossiges Einhaus aus verputztem Ziegelmauerwerk über einem flachen Bruchsteinsockel erbaut. Den Beginn des mit segmentbogigen Fenstern versehenen Wohnbereiches markiert hier ein risalitartig vorspringendes Querhaus mit verbrettertem Fachwerkgiebel. Den oberen Abschluss des Gebäudes bildet ein flaches Drempelgeschoss aus Fachwerk mit einem an Traufe und Ortgang weit überkragenden Satteldach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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