Asel Süd 1, Sogenanntes Quellenhaus
Asel Süd 1, Forsthaus
Asel Süd 1, Scheune
Asel Süd 1, Transloziertes Wohnhaus
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Asel
  • Asel-Süd 1
  • Unter der Hute 2
  • Asel-Süd 3
Hof Asel Süd
Flur: 19, 20
Flurstück: 8/5, 25/3, 26, 27

Die staatliche Forstverwaltung ließ 1890 nach der Fertigstellung der Ederbrücke in Asel ein Forsthaus mit angeschlossener Landwirtschaft errichten, von dem aus die Güter auf der rechten Ederseite bewirtschaftet wurden. 1913 musste das Forsthaus abgetragen werden, da es im Bereich der Ederüberflutung stand. Es wurde an seinem heutigen Platz neu errichtet. Das Gut ging durch die Hände mehrerer Pächter, unter anderem in den frühen 1920er Jahren einer Gutsgenossenschaft, deren Genossen auf Privatbesitz verzichteten, die jedoch durch mangelnde landwirtschaftliche Kenntnisse bald wieder an andere Landwirte verpachten mussten. Seit 1955 entstand auf den Wiesen des Gutes eine Wochenendhaussiedlung und ein Campingplatz für Dauercamper.Die Sachgesamtheit besteht heute aus dem Forsthaus, zwei Scheunen, einem Fachwerkwohnhaus und dem sogenannten Quellenhaus. Der älteste Teil ist das 1914 durch die Weserstrombauverwaltung translozierte Fachwerkhaus, das ursprünglich aus dem Jahre 1784 stammt. Das zweigeschossige, stockwerkweise verzimmerte Wohnhaus erhebt sich über einem flachen, verputzten Sockel und zeigt ein regelmäßiges, einfach verriegeltes Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben an den Eckständern. Die breite Gebälkzone zwischen dem Erd- und dem leicht überkragenden Obergeschoss ist durch gefaste Balkenköpfe und gerundete Füllhölzer aufwändig gestaltet. Außerdem sind die Eckständer mit Rundstabprofilien versehen. An der Schwelle des Obergeschosses befindet sich folgende Inschrift: „Johann Georg Eigenbrod u. Anna Christina seine Ehefrau haben Gott vertraut u. dis Haus gebaut im Jahr 1784 den 16ten Juni“.Den südlichen Abschluss des Hofes bildet ein aus Werkstein errichteter Stall. Der eingeschossige Stall verfügt in der Mitte über ein aufgesetztes Fachwerkgeschoss mit einfachem, konstruktiven Fachwerk mit steilem Satteldach und Aufzugserker in der Mitte.Der den Hof nach Osten abschließende Scheunenbau ist jüngeren Datums.Den südlichen Abschluss des Hofes bildet das 1890 errichtete und 1913 hierher translozierte Forsthaus. Es handelt sich um einen eingeschossigen Werksteinbau, der durch die regelmäßige Reihung segmentbogiger Fenster und durch ein tief herabgezogenes Satteldach mit weit überstehenden Ortgängen gegliedert wird.Erst in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts entstand auf Betreiben der Gutsgenossenschaft das sogenannte Quellenhaus, ein eingeschossiger Bruchsteinbau mit Satteldach, der an der Zufahrt zum Hof errichtet wurde


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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