Brunnenstraße 1
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Basdorf
  • Brunnenstraße 1
Wohnhaus
Flur: 8
Flurstück: 28/3

Vielfach umgebautes Fachwerkwohnhaus einer großen bäuerlichen Hofanlage. Das im Kern schon im Jahre 1627 errichtete ehemalige Längsdeelenhaus wurde giebelständig, aus dem Straßenraum zurückversetzt erbaut und hat wohl durch seine Solitärstellung den Großbrand des Jahres 1824 unversehrt überstanden. Ein unregelmäßiges Fachwerkgefüge auf einem unterschiedlich hohen Sockel prägt die Optik des in Ständerbauweise errichteten Hauses, das bis heute auch im Inneren noch eine deutlich ablesbare dreischiffige Raumstruktur aufweist. Von hinten durch eine Toreinfahrt erschlossen konnten bis heute im Bereich des früheren Kammerfaches zwei deutsche Kamine mit offenen Feuerstellen erhalten bleiben, die beide auf das Jahr 1635 datiert sind. Besonders aufwendig wurde der Kamin im Erdgeschoss gestaltet, der eine auf gerundeten Konsolsteinen ruhende Haube trägt. Unter den Konsolen befinden sich Sandsteinlaibungen, die mit Rosetten, Diamantierungen und Masken in hochwertiger Steinmetzarbeit versehen sind. Über der ehemaligen Eingangstür zum Kammerfach befindet sich folgende Inschrift: "Anno 1627 HenricuSmide hat Got vertraut und dis Haus ...".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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