Brunnenstraße 28, ehemaliges Forsthaus
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Basdorf
  • Brunnenstraße 28
ehemaliges Forsthaus
Flur: 4
Flurstück: 116/3

Südlich des Ortes, wurde auf einer leichten Anhöhe1889/90 das Forsthaus auf T-förmigem Grundriss errichtet. Wie alle Forsthäuser aus der Zeit besteht es aus einem eingeschossigen Stall sowie einem zweigeschossigen Wohnhaus, das wie ein Kopfbau dem Stall vorgelagert ist. Beide Gebäudeteile erheben sich über hohen Sockelzonen aus Naturstein. Stall und Erdgeschoss wurden in Ziegelmauerwerk errichtet, regelmäßig durch inzwischen veränderte segmentbogige Fenster gegliedert und sind glatt verputzt. Das leicht überkragende Obergeschoss des Wohnhauses wurde als Fachwerkkonstruktion errichtet, ist heute an der Giebelseite verkleidet und zeigt an der Traufseite ein regelmäßiges, doppelt verriegeltes Fachwerkgefüge mit geschosshohen Kreuzverstrebungen in den äußeren Gebinden.

Sowohl das Wohnhaus als auch der mit einem verbretterten Drempelgeschoss versehene Stall sind von flachen Satteldächern mit weit überkragenden Ortgängen abgeschlossen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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