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Auf L-förmigem Grundriss an städtebaulich hervorgehobener Position gegenüber der Kirche, den Straßenraum der Vöhler Straße nach Süden optisch abschließender, zweigeschossiger Fachwerkbau. Das als Wohn- und Gasthaus genutzte Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts erhebt sich über einem flachen Bruchsteinsockel und zeigt ein schlichtes, regelmäßiges Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben an den Eckständern. Erdgeschoss und Giebelwand des nördlichen Bauteils sind massiv gemauert und verputzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |