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An städtebaulich hervorgehobener Position gegenüber der Einmündung der Rosenstraße im Jahre 1859 errichtetes Fachwerkwohnhaus. Das in der Erweiterungsphase des Dorfes nach dem Großbrand außerhalb des alten Dorfkerns traufständig zur Straße erbaute Haus zeigt ein regelmäßiges, einfach verriegeltes, mit steilen geschosshohen Streben an Eck- und Bundständern ausgesteiftes konstruktives Fachwerkgefüge. Den oberen Abschluss des ehemals fünfachsigen Hauses bildet ein Drempelgeschoss mit flachem Satteldach. An der Obergeschossschwelle befindet sich folgende, nur zum Teil lesbare Inschrift: "H ... und seine Ehefrau haben Gott vertraut und diesen Bau gebaut am 29. Mai 1859".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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