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An die (modern ersetzte, ehemals von 1854 datierende) Nummer 9 1855 für Johann Martin Fischer angebautes, klassizistisches Wohnhaus mit gaubenbesetztem Walmdach. Durch Lisenen dreigeteilte, horizontal mit Gesimsen gegliederte und von Segment- bzw. überdachten Rechtecköffnungen sechsachsig durchfensterte Front. Seitlich wie mittig zierlicher, im klassizistischen Gitterwerk variierender Balkonbesatz. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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