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Als rückwärtiger Abschluss einer Hofanlage im ausgehenden 18. Jahrhundert errichtetes Fachwerkeinhaus. Das aus drei Zonen bestehende Gebäude wurde als Ständerbau mit langen, gebogenen Dreiviertelstreben und Langriegeln, die jeweils eine Zone zusammenfassen, aufgerichtet. Der rechte, ehemalige Wohnteil erhebt sich über einem flachen Bruchsteinsockel und zeigt ein regelmäßiges, dreifach verriegeltes Gefüge, dass sich in der mittleren Zone im Obergeschoss fortsetzt. Das Erdgeschoss ist hier jedoch vollständig aus Bruchstein errichtet und mit segmentbogigen Fenstern versehen worden. Die linke Zone, der heutige Wirtschaftsteil, wurde später, wohl in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, an das bestehende Haus angefügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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