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Aus zwei unterschiedlich alten Bauteilen zusammengefasstes Einhaus. Der rechte, ältere Wohnteil wurde wohl noch im ausgehenden 18. Jahrhundert als Ständerbau auf hohem, heute verputztem Sockel errichtet. Es zeigt ein mit Langriegeln in drei Zonen geteiltes, mit geschossübergreifenden, gebogenen Dreiviertelstreben ausgesteiftes Fachwerkgefüge. Der linke, direkt anschließende Wirtschaftsteil wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert angefügt. Über dem vollständig in Bruchstein errichteten Erdgeschoss zeigt dieser Bauteil ein zeittypisches, doppelt verriegeltes, regelmäßiges Fachwerk mit steilen geschosshohen Streben an den Eck- und Bundständern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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