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Die Ersterwähnung der Rammelsmühle fällt in das Jahr 1239, als Abt Hermann von Corvey den Kauf der an einer noch heute erhaltenen Itterfurt gelegenen Mühle in einer Urkunde bestätigt. 1366 verkaufen die Herren von Immighausen die Hälfte der Mühle an das Kloster Schaaken.
1606 wird ein Heinrich von Münster als Müller genannt. Im 30-jährigen Krieg ging die Mühle an Detmar Best über, der sie als Getreide- und Ölmühle betrieb und in dessen Familienbesitz sie bis zum 19. Jahrhundert verblieb. 1865 baute Fritz Müller, direkt nachdem er die Mühle erworben hatte, ein neues Wirtschaftsgebäude (Enser Str. 34), dass er 1878 an die Gemeinde als Schule verkaufte. 1892 baute Müller die Mühle schließlich zu einem Kraftwerk um, dass 1917 von der Stadt Korbach erworben wurde. Seit 1947 ist die Mühle wieder in Privatbesitz.
Das zweigeschossige, zur Itter traufständige Mühlengebäude aus Fachwerk (Nr. 3) vereint mehrere Bautraditionen unter seinem Satteldach. Die linken zwei Drittel sind in Ständerbauweise errichtet, im rechten Teil zwischen Haustür und Tor handelt es sich um einen Gefügeständerbau mit zweigeschossigem Zwischenständerwerk. Die rechte Giebelwand ist massiv durch eine Ziegelmauer verstärkt. In der dem Wirtschaftsgebäude zugewandten Giebelschwelle befindet sich folgende Inschrift: "Gott vertrauet hat wol gebauet im Himmel und auf erden wer siech verleist auf Jesum Christ dem wiert der Himmel werden. CCLXIV. liet. Anno 1709".
Bei dem Wirtschaftsgebäude (Nr. 1) handelt es sich um einen dreigeschossigen Bau aus Ziegelmauerwerk mit Pultdach, dessen Erschließung über einen seitlichen Bauteil, der ebenfalls mit Pultdach versehen ist, erfolgt. Der nur zweigeschossige Eingangsbau ist im Obergeschoss als Fachwerkkonstruktion mit Ziegelgefachen errichtet und weist große segmentbogige Sprossenfenster auf. Ebenfalls segmentbogig sind die beiden Tore im Erdgeschoss sowie die hohen Fenster im Obergeschoss des dreigeschossigen Bauteils. Das zweite Obergeschoss ist flacher und verfügt nur über kleine rechtwinklige Fensteröffnungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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