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An der Einmündung der Kirchstraße aus der Straßenflucht zurück versetztes, traufständiges, zweigeschossiges, vermutlich als Gastwirtschaft errichtetes Fachwerkhaus mit jüngerem firstparallelen Anbau im Westen. Das ohne Überstände stockwerkweise abgezimmerte regelmäßige, einfach verriegelte Fachwerk ruht auf einem den Geländeanstieg ausgleichenden Bruchsteinsockel und ist nur durch hohe Streben ausgesteift. In der Obergeschossschwelle hat sich eine Inschrift erhalten: "Johann Daniel Kann und Anna Elisabetha geb. Bangin haben Gott vertraut und dieses Haus gebaut 1823 - Die Zimmermeister sind gewesen Daniel Brandt und Johannes Schweizer". Rechtsseitig der zweiflügeligen Haustür mit feststehendem Glasoberlicht ist das Erdgeschoss aus Werksteinen aufgemauert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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