Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bei der Übereignung des Ittergaus durch die Schwestern Riclind und Friderun von Itter an das Kloster Corvey bei Höxter wurde das Dorf "itere" 1126 erstmals genannt, der Name Dorfitter erscheint erst 1356. Es unterstand angeblich zunächst dem Kloster Schaaken bei Goddelsheim, 1233/40 (urkundliche Nennung des Kaplans "Immanus") gehörte es mit Hof Lauterbach und Thalitter zur Pfarre Obernburg im Bistum Paderborn. Die Bartholomäuskapelle in Dorfitter wurde vermutlich in dieser Zeit erbaut. Inschriftlich 1628 renoviert, möglicherweise wurde zunächst die mittelalterliche Kirche von einem Maurermeister renoviert. 1676 erfolgte eine grundlegende Erweiterung um das Fachwerkgeschoss des Schiffes mit Dachwerk und Reiter sowie den Chorgiebel. 1950 bis 1952 umfangreiche Renovierung, dabei wurden unter anderem das Gestühl und die Südempore erneuert. 1981 Neugestaltung des Innenraums (Stände im Chor entfernt), 2006 der Außenbau restauriert, gefolgt von einer Restaurierung des Altars 2008/9.
Die Kapelle liegt unmittelbar nördlich des "Hofes" und nahe der Itter im Tal inmitten des historischen Ortskerns.
Kleiner Rechtecksaal mit fast quadratischem, zum Gemeinderaum in niedrigem und eingezogenem Bogen geöffneten Chor. Die Erdgeschosse beider Bauteile sind aus verputztem Bruchstein errichtet und gehörten zur vermutlich frühgotischen, nach Ausweis des Chorbogens niedrigen Kapelle. Kleines, etwas außermittiges Spitzbogenportal in der Westwand. Eine kleine Steintafel etwas versetzt über dem Portal weist auf einen Umbau hin, bei dem vermutlich die Fenster rechteckig vergrößert wurden: "RESTAU(R)ABATUR / ANNO REPARATE / NR?SALVTIS?1628?"; darunter außerhalb des Rahmens "MAURMESTER" ohne Namen. Das hohe Fachwerkgeschoss des Schiffes und der Fachwerkgiebel des Chores mit einer Inschrift auf dem Schwellbalken des Ostgiebels: "?M?M?RG? A?O ?16?76? ?M?M?W?V?Z?". Die Dächer sind mit Halbwalmen versehen, kleiner, sechseckiger Dachreiter auf dem Schiffsdach, nach Süden dreiteilige, offene Gaube wohl als Schallauslass für eine Glocke. Im Chorinnenraum ein achtteiliges Rippengewölbe aus Holz auf Konsolen, im Schiff eine flache, kassettierte Decke.
Zur Ausstattung im Chor gehörig ist eine Sakramentsnische (mit Gitter 1981) und der sogenannte Antoniusstein in der Art einer Grabplatte, die einen stehenden Heiligen mit Schwein und (teils unleserlicher) Umschrift darstellt. Der Stein von 1402, ursprünglicher Standort am Außenbau, ist seit 1980/81 im Chorraum aufgestellt.
Der Altaraufsatz ist aus mehreren, ursprünglich nicht zusammengehörenden Teilen vermutlich im 19. Jahrhundert zusammengefügt worden. Ein Leinwandgemälde imitiert ein Retabel der Zeit um 1490, entstand aber vermutlich zwischen 1550 und 1750. Aufgesetzte Leisten scheiden ein Mittelteil in ganzer Höhe von beiderseits je zwei etwa quadratischen gemalten Szenen zum Leben Jesu: links Verkündigung und Geburt, rechts Kreuzigung und Auferstehung. Im Mittelteil aufgesetzt ist ein ergänzter Kruzifix des 14. Jahrhunderts in gemaltem Strahlenkranz und mit eine Krone haltenden Engeln, darüber ebenfalls ein aufgesetzter, geschnitzter Baldachin des 19. Jahrhunderts. Als "Predella" dient vermutlich ein Teil einer barocken Prieche. Die Westempore mit Tauband- und Fischgrätverzierungen, der ganz der Renaissance verhaftete polygonale Kanzelkorb ruht auf einem quadratischen Sandsteinunterbau mit Steintreppe und kleinem Baldachin. Der stilistisch zugehörige Tauftisch vermutlich von 1676. Die gegen die Westempore etwas höher liegende Südempore mit Bretterdocken ist etwas jünger. Der Pfarrersessel ist ein Holzstuhl von 1695. Die Altarmensa 1981 erneuert. Die Orgel von 1962 stammt von der Firma Bosch aus Sandershausen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |