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Traufständig zur Straße errichtetes, fünfachsiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, dessen Erdgeschoss im linken Bereich aus Werkstein aufgemauert ist. Die separat verdachte Eingangstür des um 1900 errichteten Gebäudes ist mittig angeordnet. Ohne Überstände stockwerkweise verzimmert ist die Fachwerkkonstruktion durch die Strebefiguren aus Dreiviertelstreben und gegenläufigen Kopfbändern, die vor allem an der Giebelseite eine starke Fernwirkung besitzen, geprägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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