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Weithin sichtbares, kleines, giebelständiges, über einem den Geländeanstieg ausgleichenden, verputzten Sockel errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert. Zwischen kräftige Gefügeständer, die über beide Geschosse reichen, ist zweigeschossiges Zwischenständerwerk in Langriegel eingezapft. Ausgesteift wird das Gefüge über unterschiedlich hohe Streben, die im Giebel eine V-Form bilden. Der Eingang ist an der Traufseite angeordnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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