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Kleines, auf dem höchsten Punkt des Dorfes noch im ausgehenden 18. Jahrhundert errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkhaus. Das stockwerkweise ohne Überstände verzimmerte Wohnhaus verfügt über ein nach außen hohes, doppelt verriegeltes Erdgeschoss, das im Inneren bis zur unteren Riegelreihe zum Keller gehört. Das regelmäßige Fachwerkgefüge des Hauses wird an den mit Rundstabprofil - im Obergeschoss mit Basis und Voluten am oberen Ende - versehenen Eckständern durch Mannfiguren mit gegenläufigen Fußbändern ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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