Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im Jahre 1818 als Einhaus errichtetes Fachwerkwohnhaus einer um 1900 zu einem Dreiseithof erweiterten Hofanlage. Das stockwerkweise mit kleinem Obergeschossüberstand verzimmerte, zweigeschossige, zum Hof traufständige Gebäude erhebt sich über einem flachen Werksteinsockel und zeigt ein für die Bauzeit typisches Fachwerkgefüge mit doppelter Verriegelung und steilen geschosshohen Streben an den Eck- und Bundständern. Die breite Gebälkzone wird durch gerundete Balkenköpfe und genutete Füllhölzer besonders betont. Die ehemals an der rechten Gebäudeseite untergebrachte Toreinfahrt wurde bei der Erweiterung um 1900 verschlossen und zu einem Wohnraum ungebaut. In der Schwelle des Obergeschosses findet sich folgende Inschrift: "Dem grosen Gott allein soll alle Ehre sein Justus Pfingst jetziger Grebe und Gerichtschöphe und maria Catrina gebohr Wagener seine Ehegattin haben durch Gotts Hülfe dieses Haus gebauet im Jahr 1818 d. 14ten May Die Eltern der vorbenahnten waren Johannes Wagener und Anna Margretha seine Ehefrau".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |