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An städtebaulich hervorgehobener Position an der Einmündung der Straße Am Mühlenbach im ausgehenden 18. Jahrhundert errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das an der linken Ecke der Traufseite erschlossene Gebäude erhebt sich über einem hohen Bruchsteinsockel mit mittigem Kellerabgang und zeigt ein stockwerkweise mit leichtem Überstand des Obergeschosses verzimmertes Fachwerk mit unregelmäßiger Gliederung im Erdgeschoss. Das einfach verriegelte Gefüge wird im Erdgeschoss durch Kurzstreben und im Obergeschoss durch breit gestellte, fast geschosshohe Streben mit gegenläufigen Fußbändern an den Eckständern ausgesteift. Die breite Gebälkzone wird durch gerundete und genutete Balkenköpfe sowie eine überkämmte, profilierte Schwelle besonders betont.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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