Orketalstraße 36, Oberste Mühle 1952
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Ederbringhausen
  • Orketalstraße 36
  • Orketalstraße
  • Auf dem Sattler
Oberste Mühle
Flur: 10
Flurstück: 1, 3, 4/1, 6, 7

Nordwestlich des Dorfes an einem von der Orke abzweigenden Mühlgraben gelegene Mühle, bestehend aus einem Wohn- und zwei Wirtschaftsgebäuden, die einen größeren Hofraum umschließen. Der älteste noch erhaltene Teil der Mühle ist die noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtete, den Hof an der Dorfseite abschließende, zweigeschossige, an drei Seiten verschieferte Fachwerkscheune, deren stockwerkweise mit Obergeschossüberstand verzimmertes, regelmäßiges Fachwerkgefüge an den Eckständern mit Mannfiguren ausgesteift ist. Nach der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden sowohl das zum Hof traufständige inzwischen im Erdgeschoss massiv erneuerte Wohnhaus mit Fachwerkobergeschoss, flachem Walmdach und mittigem, verschieferten Zwerchhaus sowie die die Anlage zur Straße abschließende, auf einem Bruchsteinuntergeschoss aufgerichtete Fachwerkscheune mit ihrem einfachen, durch steile geschosshohe Streben ausgesteiften Gefüge, das noch über die bauzeitliche Ziegelausfachung verfügt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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