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Harbshausen gehörte im 15. Jahrhundert zum Dekanat Vöhl, nach der Reformation war die Kirche eine Filiale von Kirchlotheim. Aus dem Salbuch des Pfarrers Neumann aus Kirchlotheim aus dem Jahre 1720 geht hervor, dass Harbshausen über eine im Jahre 1570 gebaute Kapelle verfügt, die 1688 renoviert wurde aber 1719 so baufällig war, dass keine Gottesdienste mehr stattfinden konnten. So ging man in den Jahren 1720/21 an den Bau einer neuen Kirche. Bis zur Vollendung des Baus und der Ausstattung vergingen fünf Jahre, so das sie erst im Jahre 1726 eingeweiht werden konnte. Diese, auch heute noch vorhandene Kirche diente bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts dem Gottesdienstbesuch der Gemeinde, stand jedoch in den folgenden Jahrzehnten leer. Nachdem sie in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts als Geräteschuppen genutzt worden war, wurde sie 1967 bis 1973 durch den Architekten Botsch aus Korbach renoviert. Die Westwand wurde vollständig ersetzt, die Dachdeckung erneuert, ein neuer Altar aufgestellt und auf der Empore eine neue Orgel aufgebaut.
Die schlichte Fachwerkkirche erhebt sich über einem flachen Bruchsteinsockel. Über einer urwüchsigen Schwelle ragt der hohe Ständerbau auf, der mit Langriegeln eine nicht vorhandene Geschossteilung andeutet und durch Kurzstreben und Mannfiguren an den Eckständern ausgesteift ist. Nur wenige, kleinere Fenster belichten den Innenraum der mit einem steilen Satteldach mit achteckigem Dachreiter unter Welscher Haube bedeckt ist. Einzige Zierform des schlichten Baus ist die an Traufe und Giebelansatz umlaufende breite Gebälkzone des überkragenden Dachgeschosses. Über der Tür findet sich folgende Inschrift: "Albertus Ludwig der theure Fürst das Land regiret und Heinrich Neumann hier das götlich Wort gelehret ist diser Kirchenbau von neuen aufgeführet - Anno 1720".
Das Innere der Kirche ist ebenfalls schlicht gehalten. Einziger Schmuck der weiß getünchten Kirche sind die aufwendiger gearbeiteten Teile der Empore und der Kanzel. Den Raum bedeckt eine sichtbare Balkendecke, die von einem auf einem Ständer ruhenden Unterzug getragen wird. Zwei Inschriftentafeln aus einem nicht mehr zu klärenden Bauzusammenhang vor der Renovierung hängen noch im Kirchenraum und zeigen folgende Inschriften: "Her Gott durch Teine Gyte fyr mich auf rechder ban Her Christ mich wohl behyde sonst mochte ihre gan halte Glaben fest zu dieser bösen Zeit gib tas ich mich stets ryste zu ter ewigen er ... Jost Heinrich Leige Anno 1688" und "Anno 1720 - Als Ernst Ludwig der theure Fyrst das land regiret und Henrich Neymann hier das Gotlich Wort gelehret ward diser Kirchenbau von neyem aufgericht Harbhausen denck daran verges des Herren nicht".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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