Itterstraße 7, Forsthaus
(x) Itterstraße 7, Forsthaus
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Herzhausen
  • Itterstraße 7
Forsthaus
Flur: 4
Flurstück: 40/5

Westlich des Ortes und aus dem Straßenraum der Straße nach Thalitter zurückgesetzt, wurde auf T-förmigem Grundriss das Forsthaus errichtet. Der Bauunternehmer F. Gülich zu Sachsenberg führte 1888 den Neubau aus, dessen Abnahme schließlich 1890 erfolgte. Wie alle Forsthäuser aus der Zeit besteht es aus einem eingeschossigen Stall, dem ein zweigeschossiges Wohnhaus als Kopfbau vorgelagert ist. Beide Gebäudeteile erheben sich über hohen Sockelzonen aus Naturstein. Stall und Erdgeschoss wurden in Ziegelmauerwerk errichtet, regelmäßig durch segmentbogige Fenster gegliedert und sind im Gegensatz zu den meisten anderen Forsthäusern ziegelsichtig. Das leicht überkragende Obergeschoss des Wohnhauses wurde als Fachwerkkonstruktion mit doppelter Verriegelung und Kreuzverstrebung in den oberen Gefachen errichtet. Sowohl das Wohnhaus als auch der mit einem verbretterten Drempelgeschoss versehene frühere Stall schließen mit flachen Satteldächern mit weit überkragenden Ortgängen ab.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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