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Die im Ittertal oberhalb von Herzhausen gelegene Mühle wird schon 1356 erstmals urkundlich erwähnt, als Hessen und Mainz die Herrschaft Itter einnahmen und den Grafen von Waldeck für seine Unterstützung unter anderem mit der Scheuermühle entschädigten. Seit 1383 ist die Mühle als Lehen an die Familie Wolf von Gudenberg ausgegeben. Nach deren Vertreibung fällt die Mühle 1542 wieder an die Grafen von Waldeck zurück, die sie 1590 an Landgraf Ludwig von Hessen-Marburg verkaufen. An der seit dem frühen 19. Jahrhundert in Privatbesitz befindlichen Mühle wurde 1935 das Mühlrad entfernt und durch eine Turbine ersetzt, 1965 das regelmäßige Mahlen eingestellt.
Zum Baubestand der Mühle gehört neben dem zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine zum Hof ehemals giebelständige zweigeschossige Fachwerkscheune gleicher Bauzeit, die im frühen 20. Jahrhundert mit einem massiven, verputzten Kopfbau versehen wurde. Das Wohnhaus erhebt sich über einem hohen, verputzten Sockel und zeigt ein regelmäßiges, stockwerkweise mit leichtem Überstand verzimmertes Fachwerk, dessen doppelt verriegeltes Gefüge durch steile geschosshohe Streben an Eck- und Bundständern ausgesteift wird. Die breite Gebälkzone zwischen den Geschossen wird durch ein hohes Rähm und eine die Balkenköpfe überkämmende Schwelle gebildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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