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Fachwerkwohnhaus einer großen bäuerlichen Hofanlage mit großvolumigen Bruchsteinscheunen aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert. Das zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf einem flachen Werksteinsockel errichtete, zweigeschossige Wohnhaus zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit doppelter Verriegelung im Erd- und einfacher Verriegelung im Obergeschoss, das durch Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern ausgesteift ist. Der zum Hof traufständige fünfachsige Bau ist stockwerkweise mit leichtem Obergeschossüberstand verzimmert und durch genutete Balkenköpfe sowie mit Rundstäben und Blütenkapitellen beschnitzten Eckständer verziert. Obergeschoss und Giebel sind bis auf die Hofseite verschiefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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