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Gegenüber der Kirche im Jahre 1804 als Einhaus errichtetes Fachwerkwohnhaus eines kleinen Hakenhofes. Das an der Rückseite massive Bruchsteingebäude zeigt an der Hofseite ein stockwerkweise verzimmertes Fachwerkgefüge mit leichtem Obergeschossüberstand, einfacher Verriegelung und Dreiviertelstreben mit gegenläufigen Kopfbändern zur Aussteifung an den Eckständern. Die Bundständer sind jedoch nur mit Dreiviertelstreben versehen. Die beschnitzten Eckständer zeigen aus Vasen entspringende, in Blütenkapitellen endende stilisierte Blumenmotive. An der Obergeschossschwelle findet man folgende Inschrift: "Durch Gott des Hülf und Seegen und Fleis der Zimmerleud durch Hauen und durch Segen ist dieser Bau bereid Gott wol ihm auch behüden und schützen Dag und Nacht vor aller Feinde Wüden durch seiner Engel Wacht Anno 1804".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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