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An einer Straßenkreuzung mit Wilhelmstraße und Am Gefrierhaus, aus der Straßenflucht zurückgesetzt erhebt sich über einem Bruchsteinsockel das zweigeschossige vollkommen verkleidete Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitig nach 1872 angefügtem Anbau gleicher Firsthöhe, der jedoch nur über ein Geschoss verfügt. Die geringe Stockwerkshöhe des Ursprungsbaus sowie Größe und Anordnung der Fenster lassen auf eine Erbauungszeit im 18. Jahrhundert schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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