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Nachdem der Vorgängerbau beim Dorfbrand am 10. September 1878 zerstört wurde, errichtete die Familie Rosenstengel in der Folgezeit zunächst ein eingeschossiges Einhaus. In den 1930er Jahren wurde der linksseitige Wohnteil dann um ein Geschoss aufgestockt. Der aus der Straßenflucht weit in den Hofraum zurückgesetzte traufständige Bau wurde über einem Natursteinquadersockel errichtet und ist über eine sekundär mit einem Windfang versehene Freitreppe erschlossen. Das ohne Überstände abgezimmerte Fachwerkgefüge wird nur durch geschosshohe Streben sowie Kurzstreben über der Toreinfahrt ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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