Immighäuser Straße 2, ehemaliges Bergamt, historische Aufnahme
Immighäuser Straße 2, Treppenaufgang 1. Obergeschoss
Immighäuser Straße 2, Treppenaufgang Erdgeschoss
Immighäuser Straße 2, ehemaliges Bergamt
Immighäuser Straße 2, ehemaliges Bergamt
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Thalitter
  • Immighäuser Straße 2
ehemaliges Bergamt
Flur: 14
Flurstück: 92/17

Laut dendrochronologischer Untersuchung 1670 als Bergamt und bis zum Jahr 1868 als Sitz des Bergwerkinspektors genutztes Gebäude, das sich heute in Privatbesitz befindet.

Das großvolumige, dreigeschossige Fachwerkgebäude erhebt sich über einem Bruchsteinsockel in exponierter Lage des Ortes, so dass es bis heute den Ortseingang bestimmt. Das regelmäßige stockwerkweise mit Überständen abgezimmerte, zweifach verriegelte Fachwerkgefüge wird durch Mannfiguren an Eck- und Bundständern ausgesteift. Die Kopfbänder sind mit Kielbogenknaggen versehen, die Eckständer im Erdgeschoss mit Basis und Kapitell beschnitzt und die Gebälkzonen verfügen über gerundete Füllhölzer sowie profilierte Schwellen. Im ersten Obergeschoss sind die Fensterbrüstungen mit Kurzstreben, im zweiten Obergeschoss mit Andreaskreuzen versehen. Die dreifach überkragenden Giebel tragen ein hohes mit zwei Reihen Walmgauben besetztes Satteldach. Über einen Stichweg ist der Hauptzugang an der rückwärtigen Traufseite zu erreichen. Eine breite Freitreppe führt hinauf zur zweiflügeligen, kassettierten Eingangstür, die von kleinen hochrechteckigen Fenstern, über denen je ein achteckiges Fenster angeordnet ist, flankiert wird. An der rückwärtigen, nahezu komplett verschieferten Giebelfassade erschließt eine zweiläufige Freitreppe einen eingeschossigen, in Fachwerk angesetzten historistischen Windfang.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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