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Auf einer Erhöhung über der Straße und direkt seitlich des Eisenbahntunnels aufragender Fachwerkbau mit Satteldach. Die kleine, eingeschossige Gartenlaube aus der Zeit um 1900 zeigt ein einfach verriegeltes, symmetrisches Fachwerk, bei dem das mittlere, segmentbogig abgeschlossene Feld von Andreaskreuzen flankiert wird. Die der Straße zugewandte Traufseite ist mit einem großen Fenster versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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