Zur Bergkirche 7, Evangelische Kirche, sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus, Ansicht von Westen
Zur Bergkirche 7, Evangelische Kirche, sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus, Orgel
(x) Zur Bergkirche 7, Evangelische Kirche, sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus
Zur Bergkirche 7, Evangelische Kirche, sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus, Ansicht von Südwesten
Zur Bergkirche 7, Evangelische Kirche, sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus, Ansicht von Südwesten
Zur Bergkirche 7, Evangelische Kirche, sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus, Ansicht von Westen
Zur Bergkirche 7, Evangelische Kirche, sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus, Ansicht von Westen
Zur Bergkirche 7, Evangelische Kirche, sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus, Kirchenschiff nach Südwesten
Zur Bergkirche 7, Evangelische Kirche, sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus, Kircheschiff nach Nordosten
Zur Bergkirche 7, Evangelische Kirche, sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus, Ansicht von Südosten
Zur Bergkirche 7, Evangelische Kirche, sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus, Bronzegrabplatte vor dem Altar
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Thalitter
  • Zur Bergkirche 7
sogenannte Bergkirche, ehemals St. Bartholomäus
Flur: 1
Flurstück: 19

Die frühe Nennung der Herren von Itter 1058 legt die frühe Gründung einer Kapelle nahe, die zur Pfarrei Obernburg gehörte; sie lag aber vermutlich nicht an der heutigen Stelle. Die Kapelle, angeblich dem hl. Bartholomäus geweiht, soll um 1350 von Heinemann II. von Itter (1326-1357) erbaut worden sein, damals stattete er sie mit Einkünften aus. Zwischen 1660 und 1663 erfolgte die Erneuerung des Turmes.

Mit der Einrichtung eines Silberbergwerks und Wiederbelebung des Kupferschieferabbaus in Thalitter änderte sich die Stellung der inzwischen ungenutzten und verfallenen Kapelle. 1714 schenkte sie Landgraf Ernst Ludwig, der dem Bergwerk großes Interesse entgegenbrachte und mehrfach in Thalitter weilte, den Bergleuten. 1716 erfolgte die Neuweihe mit der gesamten Innenausstattung samt Turmuhr und Glocke. 1723 der Dreiseitchor angebaut, die 1716 geweihte Orgel 1724 von den Orgelbauern Leineken (oder Leisken) in Berndorf bei Korbach und Saure umgesetzt. Das Patronat für die neu gegründete Pfarrei lag beim Bergamt; die Kirche war den Bergleuten vorbehalten, alle anderen Bewohner Thalitters gingen nach Obernburg zur Kirche. Zur Dotation von Pfarrei und Schule gehörten zwei der 130 Bergwerksanteile. Seit 1718 hatte die Bergkirche eine eigene Gerichtsbarkeit, seit 1722 ein eigenes, von Bergsekretär Jasche verfasstes Gesangbuch. Weitere Glocken wurden 1722 und 1752 gegossen. 1814 wurde die Bergpfarrei wieder mit der Pfarrei Obernburg vereint.

Die Kirche liegt dezentral am nordöstlichen Ortsausgang an der ansteigenden Straße nach Oberwerbe am stark zum Straßeneinschnitt abfallenden Hoppenberg, der den Itterburgen gegenüber liegt.

Einfacher, mit einer hölzernen Muldendecke abgeschlossener Bruchsteinsaal mit davon nicht abgesetztem Dreiseitchor und Westturm. Das aus Bruchstein errichtete Erdgeschoss des Westturms stammt im Kern noch vom mittelalterlichen Bau. Über dem Westportal aus Sandstein ist eine kleine Sandsteinplatte mit gekreuzten Bergwerkshämmern und der Jahreszahl "MCCXV" angebracht. Zwei auf der Bruchsteininnenwand errichtete, verschieferte und nach Westen durchfensterte Fachwerkgeschosse, der Ansatz bzw. Übergang ist mit einem umlaufenden Schieferdach geschützt. Flache Dachpyramide mit aufsitzendem, achteckigen Glockengeschoss und Haube. Der Turm ist zum Innenraum in ganzer Breite geöffnet. Das Langhaus ist vielleicht an der von zwei mächtigen Futtermauern gesicherten Nordwand im Kern noch mittelalterlich, im übrigen ein Neubau von 1714/16 mit länglichen Rundbogenfenstern in Sandstein und Mansarddach. An der Hangseite einen Außentür auf die Empore und den Herrschaftsstuhl, bezeichnet "Anno 1723". Eine weitere, kleine Tür führt auf Fußbodenniveau ins Schiff. Der schlichte Innenraum ist mit einer hölzernen Muldendecke abgeschlossen, die mit schmalem Profil von der Wand abgesetzt ist und über einen Rahmen einen leicht vertieften Plafond ausbildet.

Die hölzerne Innenausstattung von 1716 ist einheitlich gestaltet und kontrastiert mit schlichten, hell gefassten und mit feinen Goldrahmen abgesetzten Kassettenfüllungen zu den in Rosa gehaltenen Wänden. An der Nordwand im Chorbereich befindet sich die polygonale Kanzel auf einer Säule mit verziertem Schalldeckel, vom Pfarrstuhl unter der Orgelempore aus zugänglich. Die an der Südwand und im Chor auf Säulen umlaufende Empore mit einem zur Hangseite nach Süden integrierten Herrschaftsstuhl wird von einer etwas tieferen und eine hoch unter der Turmdecke eingebauten Empore ergänzt; unter der Südempore eine Längsbank mit Gitter. Die bis in den Deckenplafond reichende Orgel auf einer Empore über bzw. hinter dem Altar zeigt über hohem Unterbau einen fünfachsigen Prospekt mit hohem Mittelturm und doppelten Zwischenfeldern, bekrönt von zwei Putti. Das erhaltene Werk gehört zu den klanglich besten Denkmalorgeln Nordhessens. Taufstein in Säulenform, am Becken angesetzte Krage für die Taufkanne. Ein vom Bergwerksgründer, Oberberginspektor Balthasar Müller, 1730 oder kurze Zeit später in Auftrag gegebenes Ölgemälde an der Nordwand zeigt als Kenotaph oben die elfköpfige Familie beiderseits eines Kruzifix, unten seine verstorbene Ehefrau Ursula Marianne geb. Schmoll im Sarg, umgeben von der trauernden Familie. Unter der Kanzel eine kupferne Grabplatte des Bergsekretärs Sebastian Jasche, † 1734. Große Bronzegrabplatte für Ludwig Balthasar (1662-1746, sein Todesjahr nicht auf der Tafel) und Ursula Marianne Müller († 1730) vor dem Altar, die den oberen Teil des Ölbildes als Familienbild mit Kruzifix und die Tafelreihe für die neun Kinder des Paares (drei zwischen 1707 und 1729 verstorbenen) um Totensymbole ergänzt wiederholt.

An der Turmsüdseite außen drei schlichte Grabsteine mit Rundbogen, datiert 1783 und 1791, sowie eine rechteckige Doppelplatte (unvollständig) mit Wappen der Familie Jasche, wohl 1722/24.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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