Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der nördlich der Bergkirche 1716 angelegte Friedhof ist durch eine Bruchsteinmauer eingefasst. Von ihrem ursprünglichen Aufstellungsort an die östliche Mauer versetzt, sind unterschiedliche Grabsteine des 19. Jahrhunderts erhalten geblieben. Besonders auffällig ist das Müllersche Grabmal aus rotem Sandstein über rechteckigem Grundriss mit Basis, Triglyphen und Verdachung, auf der eine Vase steht. Eine Inschrift auf der Vorderseite lautet: „F.D.L.Müller g. Schott ver. Sythart, geb. am 17ten Merz 1763, gest. den 8ten May 1797“, auf der Rückseite ist der Text nur noch teilweise lesbar:“ Meine ... Mutter ... ach nur 24 ... . Ruhe die Theure die mir alles war schon im Grabe klage klage Du mein tiefgebeugtes Hertz. Ein Hand voll froher Tage schuf Dir lebenslangen Schmertz. August Mueller“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |