Am Kirle 10
Am Kirle 10
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
  • Am Kirle 10
Wohnhaus
Flur: 16
Flurstück: 37/6

Im Jahre 1810 über einem hohen Werksteinsockel zur Straße traufständig errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das stockwerkweise mit leichtem Geschossüberstand verzimmerte Gebäude zeigt ein regelmäßiges Fachwerk, das im hohen Erdgeschoss doppelt verriegelt und mit Mannfiguren ausgesteift ist. Über der flachen Gebälkzone mit gerundeten Füllhölzern erhebt sich ein einfach verriegeltes Obergeschoss mit Dreiviertelstreben und gegenläufigen Kopfbändern. Am Rähm des Erdgeschosses befindet sich folgende Inschrift: "Gott bewahre dieses Haus und alle die gehn ein und aus Christian Krumei und Cat... Elisabet meine eheliche Haus Frau heben Gott verdraut und dis Haus gebaud im Jahr 1810 den 19ten Juni".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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