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Im frühen 19. Jahrhundert errichtetes, ehemaliges Fachwerkeinhaus mit massiv gemauertem Erdgeschoss. Über dem inzwischen verputzten Erdgeschoss erhebt sich über einer flachen Gebälkzone mit gerundeten Füllhölzern ein niedriges, einfach verriegeltes Fachwerkgeschoss, das mit geschosshohen Streben an den Eck- und Bundständern sowie Diagonalstreben in den Fensterbrüstungen ausgesteift wird. An der abknickenden Straßenführung der Straße Am Kirle errichtet, wirkt es als städtebauliche Dominante in beide Straßenarme hinein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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