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Kleines, vor 1800 errichtetes Fachwerkwohnhaus auf einem geschosshohen Bruchsteinsockel. Das eingeschossige mit einem Satteldach versehene Gebäude zeigt ein einfach verriegeltes, mit Dreiviertelstreben ausgesteiftes Fachwerkgefüge sowie eine vollständig in Bruchstein aufgemauerte westliche Giebelwand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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