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Im frühen 19. Jahrhundert am südlichen Zugang zum Kirchplatz errichtetes, zur Arolser Straße giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus. Das lang gestreckte Wohnhaus erhebt sich über einem in jüngerer Zeit erneuerten Bruchsteinerdgeschoss und zeigt ein einfach verriegeltes Fachwerkgefüge, das mittels Mannfiguren an den Eckständern und schrägen Dreiviertelstreben an den Bundständern ausgesteift ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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