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In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von Levi Blum an einem schmalen Aufgang von der Arolser Straße zum Kirchplatz traufständig errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das einfache Gebäude, dessen Erdgeschoss vom Kirchplatz aus gesehen weit unter dem Straßenniveau liegt, erhebt sich über einem flachen Bruchsteinsockel und zeigt ein konstruktives, in beiden Stockwerken einfach verriegeltes Fachwerk, das mit unterschiedlich steilen Dreiviertelstreben an den Eck- und Bundständern ausgesteift ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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