Arolser Straße 15a
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
  • Arolser Straße 15a
Einhaus und Schmiede
Flur: 18
Flurstück: 41/3

Das einen großen Hofraum rückwärtig abschließende, traufständige Fachwerkeinhaus wurde um die Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet. Das schmale Gebäude erhebt sich auf einem hohen, verputzen Bruchsteinsockel und zeigt zwei unterschiedlich hohe, stockwerkweise bündig verzimmerte Geschosse, die mit steilen Dreiviertelstreben ausgesteift sind. Durch die geringe Breite des Hauses mußten die über eine kurze Freitreppe erschlossene Haustür und die Toreinfahrt der Scheune direkt nebeneinander plaziert werden und bilden so das optische Zentrum des Hauses. Zum Einhaus gehört auch die übereck gestellte 1843 für Friedrich Schmal errichtete Schmiede. Das kleine, aus Brandschutzgründen vollständig aus großen Werksteinquadern errichtete Gebäude wird durch ein flaches Satteldach mit Fachwerkgiebeln abgeschlossen und zeigt im Sturz der sandsteingerahmten Tür folgende Inschrift: "Friedrich Schmal 1843".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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