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Um 1900 zur Straße traufständig errichtetes, großvolumiges Wohnhaus einer bäuerlichen Hofanlage. Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus erhebt sich über einem flachen Bruchsteinsockel und zeigt ein dichtes Fachwerkgefüge mit stockwerkweiser Verzimmerung, dichter Ständerstellung, doppelter Verriegelung sowie einer Aussteifung mittels Dreiviertelstreben mit gegenläufigen Kopfbändern. Der zur Straße regelmäßig fünfachsig gegliederte, in der Mittelachse über eine Freitreppe erschlossene Bau wird von einem steilen Krüppelwalmdach mit übergiebeltem Zwerchhaus überfangen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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