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An städtebaulich hervorgehobener Position an der platzartigen Erweiterung der Einmündung des Friedhofsweges in die Basdorfer Straße errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das um die Mitte des 19. Jahrhunderts traufständig erbaute Gebäude wurde um 1900 um einen schmalen zweigeschossigen Seitenflügel an der Ecke der Straße Am Kirle erweitert, dessen Obergeschoss, auf Bügen ruhend, weit überkragt und die Haustür teilweise überdeckt. Das ältere Hauptgebäude ist stockwerkweise ohne Überstände abgezimmert und zeigt ein einfach verriegeltes konstruktives Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben an den Eck- und Bundständern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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