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Lang gestrecktes, traufständiges, früheres Einhaus, leicht diagonal zum Straßenverlauf in der Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude ruht auf einem im Wohnteil geschosshohen, im Wirtschaftsteil sogar zwei Geschosse umfassenden, massiven Sockelgeschoss. Das Fachwerkgefüge ist stockwerkweise bündig abgezimmert, einfach verriegelt und wird an Eck- und Bundständern mit kurzen Dreiviertelstreben ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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