Gartenstraße o. Nr., Jüdischer Friedhof
Gartenstraße o. Nr., Jüdischer Friedhof
Gartenstraße o. Nr., Jüdischer Friedhof
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
  • Gartenstraße
Jüdischer Friedhof
Flur: 18
Flurstück: 2/1

Der Friedhof liegt im nördlichen Ortsteil an der Straße Herzingsgrube.

Bis sich die jüdische Gemeinde 1830 um die Anlage eines Friedhofes in Vöhl bemühte, wurden ihre Toten in Frankenau beigesetzt. 1834 konnte der Friedhof mit einer Fläche von1354 m² angelegt werden, 1940 fand die letzte Beerdigung statt. Nach 1941 wurden alle Grabsteine abgeräumt, um bei Baumaßnahmen verwendet zu werden. Eine große Anzahl von Grabsteinen ist auf diese Weise verschwunden. Auf dem Friedhof sind heute noch 46 Grabsteine erhalten. Die Steine stecken zum Teil soweit im Boden, dass nicht der vollständige Text lesbar ist; ein Stein steht sogar auf dem Kopf. Die älteren Steine haben nur eine hebräische Inschrift, die jüngeren wurden zunächst mit einer deutschen Inschrift auf der Rückseite, später mit einer deutschen Inschrift unter der hebräischen versehen. Einige der neuesten Steine weisen nur noch den deutschen Text auf. Die eingelegten Marmor- oder Metallplatten einiger Steine wohl aus den 1920er Jahren sind alle verschwunden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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