Henkelstraße 6
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
  • Henkelstraße 6
Einhaus
Flur: 17
Flurstück: 30/4

Im Jahre 1844 traufständig, weit aus dem Straßenraum zurückversetzt errichtetes Einhaus. Über einem fast geschosshohen, massiven Sockel, der heute die Erschließung aufnimmt und ursprünglich als Wirtschaftsraum genutzt wurde, erhebt sich ein stockwerkweise ohne Überstände verzimmertes, zweigeschossiges Fachwerkhaus, dessen Geschosse annähernd gleich hoch sind und durch eine schmale Gebälkzone mit überkämmten Deckenbalken und profiliertem Rähm und Schwelle optisch getrennt werden. Das regelmäßige Fachwerkgefüge ist in beiden Geschossen doppelt verriegelt und mit nach Innen zeigenden Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern ausgesteift. Der ehemalige, an der linken Seite angeordnete Scheunenteil des siebenachsigen Gebäudes ist inzwischen zu Wohnzwecken umgebaut worden. An der Schwelle des Obergeschosses findet sich folgende Inschrift: "Wer Gott vertraut hat wohl gebaut im Himmel und auf Erden - Wer Jesum Christum nie verlässt dem wird der Himmel werden in diesem Glauben wollen ... in 1844 Heinrich Schmidt und dessen Ehefrau Christina geborne Wagener durch Zimermeister J. Strummel".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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