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Kleine Fachwerkhofanlage am Abzweig der Gartenstraße, bestehend aus einem zweigeschossigen, traufständigen Wohnhaus und einer zur Gartenstraße giebelständigen Scheune. Das um 1900 errichtete Wohnhaus erhebt sich über einem hohen Werksteinsockel, ist außermittig über eine Freitreppe erschlossen und zeigt ein einfach verriegeltes konstruktives Fachwerkgefüge mit steilen geschosshohen Streben unterschiedlicher Neigung an den Eckständern. Die Scheune verfügt über ein hohes Erdgeschoss aus grob behauenen Bruchsteinen mit sorgfältiger Eckquaderung und großer, traufseitiger Toreinfahrt. Den oberen Abschluss bildet ein Fachwerkaufsatz mit einfachem konstruktiven Gefüge und geschosshohen Streben unter einem Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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